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Deckhengste
Zucht - Zucht - Zucht
Hier geht es zu den aktuellen
Deckbedingungen
Decktaxe 2011:
1.000,- € für Vollblutaraber-
Stuten
500,- € für Stuten, die keine
Papiere als arabisches Vollblut
besitzen
Estopal Estopa
*2002
Stockmaß 157cm
Schimmel
Espano Estopa x Kartagena
Mercury OS
*2009
AV
Aiman Moniscone x Shak
Shakira
Deckbedingungen 2011
Allgemeines:
Unsere Hengste decken ausschließlich im Natursprung an der Hand.
Die Stute muss ohne Eisen und am Beginn der Rosse angeliefert werden,
und bleibt in der Regel ca. 3-5 Tage bei uns. Gerne können Sie die Stute
jedoch auch länger hier lassen, um ihr ein paar Wochen in der Herde zu
gönnen, nach ca. 4 Wochen einen Ultraschall zu machen und evtl. eine 2.
Möglichkeit zum Decken zu haben.
Die Decksaison läuft von Anfang Februar bis Ende Juli.
Deckhygiene:
Zur Bedeckung werden nur Stuten mit ärztlicher Tupferprobe zugelassen.
Diese darf nicht älter als 3 Wochen sein und verfällt nach der 2. Bedeckung.
Die Tupferprobe muss während der Rosse in der Cervix entnommen werden.
Einstellbedingungen:
Die Stute muss eine gültige Tetanus- Impfung sowie eine Haftpflicht-
versicherung vorweisen.
Die Stute darf nicht beschlagen sein. Der Hengsthalter ist berechtigt, bei
Erkrankungen und Verletzungen einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute
zu beauftragen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Stutenbesitzers. Trächtigkeitsuntersuchungen gehen zu Lasten des
Stutenbesitzers.
Das Stallgeld beträgt 15,-- € / Tag.
Allgemeines:
Die Decktaxe beträgt:
1.000,-- € für Vollblutaraber
500,-- € für Stuten, die keine Papiere als arabisches Vollblut besitzen
und ist bei Anlieferung der Stute zu bezahlen.
Über die erfolgte Bedeckung wird ein Deckschein ausgestellt. Sollte bereits ein vorbereiteter
Deckschein vorliegen, so ist dieser mitzubringen.
Die Decktaxe berechtigt für Bedeckungen während einer Decksaison.
Der Hengstbesitzer gewährt Lebendfohlengarantie, d.h. bei güst bleibender Stute, bei
Resorption der Frucht, Todgeburt oder Tod des Fohlens innerhalb der ersten 24 Stunden nach
Geburt kann der Stutenbesitzer im Folgejahr die selbe Stute kostenlos nachbedecken lassen.
Lebendfohlengarantie bedeutet nicht, dass der Hengstbesitzer dem Stutenbesitzer ein
lebendes Fohlen garantiert. Bei Tod oder evtl. Unfruchtbarkeit des Hengstes besteht bei einer
evtl. Nachbedeckung kein Anspruch auf diese bzw. auf Rückzahlung der Decktaxe.
Der Anspruch kann nicht weitergegeben werden und erlischt bei Verkauf der Stute oder
Verlust unseres Hengstes durch Krankheit, Unfall o.ä.
Eine ärztliche Bescheinigung, dass die Stute nicht tragend ist, muss bis zum 31.8. des selben
Jahres vorgelegt werden.
Haftung:
Der Eigentümer der Stute versichert, dass das Risiko aus der
Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Er verpflichtet sich, das Gestüt von allen
Ansprüchen Dritter freizustellen.
Die Haftung des Gestütes, sowie aller Personen, die aus Anlass des Deckens oder des
Einstellens für das Gestüt tätig sind, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim
Stutenbesitzer oder dessen Beauftragten entstehen.
Dies gilt auch für etwaige, vom Hengst oder anderen Pferden auf die Stute übertragenen
Krankheiten sowie Verletzungen.
Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, sobald die Einstellung erfolgt.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Gestütes Schilchernhof.